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BioNTech erzielt Einigung über eine nicht-exklusive Lizenz für mRNA-basierte COVID-19- und Influenza-Produkte und beendet Patentrechtsstreit mit CureVac und GSK

8. August 2025

Das Ziel der BioNTech SE (Nasdaq: BNTX) ist es, bahnbrechende mRNA-basierte Medikamente für Menschen mit hohem medizinischem Bedarf zu entwickeln. Die angekündigte Übernahme der CureVac N.V. (Nasdaq: CVAC) (die „Übernahme“) ist eine Investition in die Zukunft von mRNA-basierten Krebsmedikamenten und ein weiterer strategischer Baustein zur Umsetzung von BioNTech’s Onkologie-Strategie. Nach Abschluss der Übernahme werden zwei hochgradig komplementäre Unternehmen zusammengeführt, die über Jahrzehnte mit großer Leidenschaft mRNA-basierte Produktkandidaten erforscht und entwickelt haben. Sie baut zudem auf BioNTechs bestehender Erfolgsbilanz und etablierter Position in der weltweiten mRNA-Industrie auf.

Getrennt von der Übernahme haben BioNTech SE und eine Tochtergesellschaft (zusammen, „BioNTech“) und Pfizer, Inc. (NYSE: PFE, „Pfizer“) am 7. August 2025 Vereinbarungen (die „Vergleichsvereinbarungen“) mit CureVac und einem verbundenen Unternehmen (zusammen, „CureVac“), sowie einem verbundenen Unternehmen von GSK plc (LSE/NYSE: GSK, „GSK“) geschlossen, um den anhängigen Patentrechtsstreit zwischen BioNTech, Pfizer und CureVac in den Vereinigten Staaten zu lösen. Diese Vergleichsvereinbarungen setzen zudem den Rahmen zur Lösung von Patentrechtsstreitigkeiten und Anschuldigungen zu Patentverletzungen zwischen BioNTech, Pfizer und CureVac außerhalb der Vereinigten Staaten (vorbehaltlich des Abschlusses der Übernahme). Als Folge des Abschlusses der Vergleichsvereinbarungen haben CureVac, BioNTech und Pfizer eine einvernehmliche Klagerücknahme unter Verzicht auf die Ansprüche (dismissal with prejudice) beim amerikanischen Bezirksgericht des östlichen Bezirks von Virginia (United States District Court for the Eastern District of Virginia) eingereicht (Civil Action No 2:23-cv-222).

Im Rahmen der Vergleichsvereinbarungen erhalten BioNTech und Pfizer von CureVac eine nicht-exklusive Lizenz zur Herstellung, Nutzung, Einfuhr in die USA und zum Verkauf von mRNA-basierten COVID-19- und/oder Influenza-Produkten („Lizenzierte Produkte“). Diese nicht-exklusive Lizenz wird mit Abschluss der Übernahme von CureVac in eine weltweite Lizenz ausgeweitet. Darüber hinaus erhalten BioNTech und Pfizer unter anderem eine Freistellung von sämtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit der behaupteten Verletzung von Rechten von CureVac und GSK im Zusammenhang mit der Forschung, Entwicklung, Herstellung oder dem Verkauf des COVID-19-Impfstoffs von Pfizer-BioNTech in den USA vor dem 1. Januar 2025 sowie, nach Abschluss der Übernahme, eine Freistellung von sämtlichen Ansprüchen seitens CureVac und GSK weltweit. Die Vergleichsvereinbarungen lösen nicht nur die laufenden Streitigkeiten zwischen CureVac, BioNTech und Pfizer in den USA sowie, vorbehaltlich des Abschlusses der Übernahme, auch weltweit, sondern ermöglichen es BioNTech außerdem, sich auf die Umsetzung ihrer Strategie und Fokus-Programme, einschließlich der mRNA-basierten Produktkandidaten, zu konzentrieren.

Die Vergleichsvereinbarungen stellen in keiner Weise ein Eingeständnis einer Haftung in Bezug auf die von CureVac oder GSK erhobenen Anschuldigungen dar, die von BioNTech allesamt ausdrücklich zurückgewiesen werden. Nichts in den Vergleichsvereinbarungen darf als Eingeständnis von BioNTech oder als Beweis für solche Vorwürfe, Tatsachen oder Rechtsfragen, Rechtsverstöße oder sonstige Haftungsansprüche jeglicher Art ausgelegt werden.

Gemäß der Vergleichsvereinbarungen zahlt BioNTech unter anderem 370 Millionen US-Dollar zugunsten von GSK und ab dem 1. Januar 2025 fortlaufend eine Lizenzgebühr von 1 % auf Umsätze mit Lizenzierten Produkten in den USA. Nach Abschluss der Übernahme von CureVac zahlt BioNTech zusätzlich 130 Millionen US-Dollar an GSK sowie ab dem 1. Januar 2025 fortlaufend eine Lizenzgebühr auf Umsätze mit Lizenzierten Produkten im übrigen Weltmarkt. Vorbehaltlich des Abschlusses der Übernahme hat Pfizer sich bereit erklärt, BioNTech 80 Millionen US-Dollar zu erstatten sowie die Hälfte der Lizenzgebühren, die ab dem 1. Januar 2025 an GSK auf Umsätze mit mRNA-basierten COVID-19-Produkten zu zahlen sind, zu übernehmen.

BioNTech wird außerdem, gemäß den Vergleichsvereinbarungen, bei Abschluss der Übernahme oder bei Beendigung des Kaufvertrags im Zusammenhang mit der Übernahme von CureVac, 370 Millionen US-Dollar an CureVac zahlen, und ab dem 1. Januar 2025 eine Lizenzgebühr in Höhe von 1 % auf den Umsatz der Lizenzierten Produkten in den USA. Nach Abschluss der Übernahme wird BioNTech ab dem 1. Januar 2025 eine Lizenzgebühr in Höhe von 1 % auf den Umsatz im übrigen Weltmarkt mit Lizenzierten Produkten an CureVac zahlen.

Die am 12. Juni 2025 angekündigte Transaktion zwischen BioNTech und CureVac wird, vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung, wie geplant durchgeführt und ihre Bedingungen bleiben unverändert.

Über BioNTech
Biopharmaceutical New Technologies (BioNTech) ist ein globales innovatives Immuntherapie-Unternehmen, das bei der Entwicklung von Therapien gegen Krebs und andere schwere Erkrankungen Pionierarbeit leistet. Das Unternehmen kombiniert eine Vielzahl an modernen therapeutischen Plattformen und Bioinformatik-Tools, um die Entwicklung innovativer Biopharmazeutika rasch voranzutreiben. Das diversifizierte Portfolio an onkologischen Produktkandidaten umfasst mRNA-Krebsimmuntherapien, innovative Immunmodulatoren und Präzisionstherapien, wie Antikörper-Wirkstoff-Konjugate und innovative chimäre Antigenrezeptoren (CAR)-T-Zelltherapien und zielt darauf ab, das gesamte Spektrum an Krebserkrankungen abzudecken. Auf Basis ihrer umfassenden Expertise bei der Entwicklung von mRNA-Therapien und -Impfstoffen und unternehmenseigener Herstellungskapazitäten erforscht und entwickelt BioNTech neben ihrer diversifizierten Onkologie-Pipeline gemeinsam mit Kollaborationspartnern verschiedene mRNA-Impfstoffkandidaten für eine Reihe von Infektionskrankheiten. BioNTech arbeitet Seite an Seite mit weltweit renommierten und spezialisierten Kollaborationspartnern aus der pharmazeutischen Industrie, darunter Bristol Myers Squibb, Duality Biologics, Fosun Pharma, Genentech (ein Unternehmen der Roche Gruppe), Genevant, Genmab, MediLink, OncoC4, Pfizer und Regeneron.

Weitere Information finden Sie unter: www.BioNTech.de.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne von Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 in seiner geänderten Fassung und des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an Begriffen wie „potenziell“, „kann“, „wird“, „plant“, „könnte“, „würde“, „erwartet“, „strebt an“, „in der Erprobung“, „Pipeline“, „zu übernehmen“, „Entwicklung“, „einschließlich“, „verpflichtet“ oder ähnlichen Formulierungen zu erkennen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen über die Fähigkeit von BioNTech die Übernahme zu abzuschließen, die Auswirkungen der Übernahme auf die vorgesehenen Bedingungen der Vergleichsvereinbarung, Pfizer’s Zustimmung, BioNTech im Zusammenhang mit der Vergleichsvereinbarung Lizenzgebühren und Vorauszahlungen zu erstatten, und die Streitigkeiten zwischen BioNTech, Pfizer, CureVac und GSK im Allgemeinen. Viele dieser Risiken und Unsicherheiten liegen außerhalb des Einflussbereichs von BioNTech. Anlegerinnen und Anleger werden darauf hingewiesen, dass derartige zukunftsgerichtete Aussagen auf den derzeitigen Erwartungen und Annahmen von BioNTech hinsichtlich zukünftiger Ereignisse basieren und keine Garantien für zukünftige Leistungen darstellen und mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Es kann nicht zugesichert werden, dass die Übernahme im erwarteten Zeitrahmen oder überhaupt abgeschlossen wird. Sollten sich zugrunde liegende Annahmen als unzutreffend erweisen oder Risiken bzw. Unsicherheiten eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen abweichen. Es sollte kein unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen gesetzt werden.

Die Risiken und Unsicherheiten beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf: Unsicherheiten in Bezug auf die Erfüllung der Bedingungen für den Abschluss der Übernahme; Genehmigung der in der Vergleichsvereinbarung vorgesehenen Entlassungsanordnung; dass BioNTech und Pfizer eine endgültige Einigung über die Bedingungen für die Erstattung durch Pfizer erzielen; allgemeine Branchenbedingungen und Wettbewerb; allgemeine politische, wirtschaftliche und geschäftliche Rahmenbedingungen einschließlich Zinssätzen, Inflation, Zoll- und Wechselkursschwankungen; die anhaltenden Konflikte zwischen Russland und der Ukraine sowie im Nahen Osten; die Auswirkungen regulatorischer Entwicklungen und Veränderungen in den Vereinigten Staaten, Europa und Ländern außerhalb Europas, einschließlich in Bezug auf steuerliche Steuerangelegenheiten; die Auswirkungen gesetzlicher Vorgaben für die pharmazeutische Industrie und gesundheitspolitischer Regelungen in den Vereinigten Staaten, Europa und anderen Regionen; individuelle Verschreibungspräferenzen von Ärztinnen und Ärzten und Patientinnen und Patienten; Wettbewerb durch andere Produkte; Herausforderungen und Unsicherheiten, die mit der Entwicklung neuer Produkte verbunden sind; die Fähigkeit, geistige Eigentumsrechte zu sichern oder aufrechtzuerhalten; Fragen der Produktsicherheit, Qualität, Datenintegrität oder Herstellung sowie potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen Datensicherheits- oder Datenschutzvorgaben.

Den Leserinnen und Lesern wird empfohlen, die Risiken und Unsicherheiten unter „Risk Factors“ in BioNTechs Bericht (Form 6-K) für das am 30. Juni 2025 endende Quartal und in den darauffolgend bei der SEC eingereichten Dokumenten zu lesen. Sie sind auf der Website der SEC unter www.sec.gov verfügbar. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Außerhalb rechtlicher Verpflichtungen übernimmt BioNTech keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichteten Aussagen nach dem Datum dieser Pressemitteilung zu aktualisieren, um sie an die tatsächlichen Ergebnisse oder Änderungen der Erwartungen anzupassen.

Hinweis für Anlegerinnen und Anleger sowie Inhaberinnen und Inhaber von Wertpapieren Dieses Dokument dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Es findet kein Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung statt, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen einer solchen Rechtsordnung unzulässig wäre. In Zusammenhang mit den geplanten Transaktionen beabsichtigt BioNTech, eine Registrierungserklärung („Registration Statement“) als Form F-4 bei der U.S. Securities and Exchange Commission („SEC“) einzureichen, einschließlich eines Umtauschangebotes/Wertpapierprospekts zur Registrierung der Ausgabe von BioNTechs American Depositary Shares („ADSs“) gemäß dem Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus beabsichtigt BioNTech, bei der SEC eine Erklärung zum Übernahmeangebot als Tender Offer Statement on Schedule TO („Schedule TO“) einzureichen, das als Anlagen das Umtauschangebot/Wertpapierprospekt, ein Formular für ein Übermittlungsschreiben und andere übliche Begleitdokumente enthalten wird. Kurz darauf beabsichtigt CureVac eine Aufforderung/Empfehlungserklärung als Solicitation/Recommendation Statement on Schedule 14D-9 („Schedule 14D-9“) in Bezug auf das Umtauschangebot einzureichen. Das in dieser Pressemeldung genannte Umtauschangebot für die Aktien von CureVac hat noch nicht begonnen. Die Aufforderung und das Angebot, CureVacs Aktien zu übernehmen, wird erst gemäß des Schedule TO und dem zugehörigen Umtauschangebot/ Wertpapierprospekt erfolgen. Dieses Material stellt keinen Ersatz für das Umtauschangebot/ Wertpapierprospekt, den Schedule TO, den Schedule 14D-9, die Registrierungserklärung oder für irgendein anderes Dokument dar, das BioNTech oder CureVac bei der SEC einreichen und den Aktionärinnen und Aktionären von CureVac in Zusammenhang mit der geplanten Transaktion übermitteln könnten.

In Bezug auf das öffentliche Angebot von BioNTechs ADSs an CureVacs Aktionärinnen und Aktionäre in Deutschland und jedem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, stellt dieses Dokument Werbung im Sinne der Prospektverordnung EU 2017/1129 in ihrer geänderten Fassung dar. Es stellt kein Angebot zum Kauf von BioNTechs ADSs oder Aktien von BioNTech dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit der/den entsprechenden Übersetzung(en) der Zusammenfassung frei zugänglich auf der Website von BioNTech abrufbar sein wird (www.BioNTech.com). Die Genehmigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) ist nicht als Befürwortung einer Anlage in BioNTechs ADSs oder Aktien zu verstehen. Anlegerinnen und Anleger in Deutschland und jedem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums sollten BioNTechs ADSs ausschließlich auf Basis des Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge, sofern vorhanden) zu den ADSs erwerben und den noch zu veröffentlichenden Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge, sofern vorhanden) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen, die mit der Entscheidung, in BioNTechs ADSs zu investieren, verbundenen sind. Eine Anlage in BioNTechs ADSs birgt zahlreiche Risiken, einschließlich eines Totalverlustes der ursprünglichen Anlage.

Im Hinblick auf das öffentliche Angebot von BioNTechs ADSs an CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre im Vereinigten Königreich (United Kingdom, „UK“) wird BioNTech ein Dokument zur Befreiung von der UK-Prospektpflicht im Sinne der Wertpapierprospektverordnung EU 2017/1129 veröffentlichen, da diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 in seiner geänderten Fassung Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist. Dieses Dokument stellt kein Angebot zum Kauf von ADSs oder Aktien von BioNTech dar und ersetzt nicht das UK-Prospektbefreiungsdokument, das auf der Website von BioNTech (www.BioNTech.com) kostenlos zur Verfügung stehen wird. BioNTech-Anlegerinnen und -Anleger im Vereinigten Königreich sollten ADSs von BioNTech ausschließlich auf der Grundlage des UK-Prospektbefreiungsdokuments (einschließlich etwaiger Nachträge, falls vorhanden) in Bezug auf die ADSs von BioNTech erwerben und das noch zu veröffentlichende UK-Prospektbefreiungsdokument (einschließlich etwaiger Nachträge, sofern vorhanden) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die mit der Entscheidung, in die ADSs von BioNTech zu investieren, verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Eine Anlage in ADSs von BioNTech birgt zahlreiche Risiken, einschließlich eines Totalverlusts der ursprünglichen Anlage.

BEVOR ANLEGERINNEN UND ANLEGER VON CUREVAC EINE INVESTITIONSENTSCHEIDUNG ODER EINE ENTSCHEIDUNG IN BEZUG AUF DAS UMTAUSCHANGEBOT TREFFEN, WIRD IHNEN DRINGEND EMPFOHLEN, DIE REGISTRIERUNGSERKLÄRUNG, DAS UMTAUSCHANGEBOT/DEN WERTPAPIERPROSPEKT, DEN „SCHEDULE TO“ (EINSCHLIESSLICH DES UMTAUSCHANGEBOTS, DES ZUGEHÖRIGEN ÜBERMITTLUNGSSCHREIBENS UND ANDERER ANGEBOTSUNTERLAGEN) UND „SCHEDULE 14D-9“, JEWEILS IN DER GEÄNDERTEN ODER ERGÄNZTEN FASSUNG, SOWIE ANDERE RELEVANTE DOKUMENTE SORGFÄLTIG ZU LESEN, SOBALD DIESE VERFÜGBAR SIND, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER BIONTECH, CUREVAC UND DIE GEPLANTEN TRANSAKTIONEN ENTHALTEN WERDEN, DIE WERTPAPIERINHABERINNEN UND -INHABER BERÜCKSICHTIGEN SOLLTEN.

Anlegerinnen und Anleger können kostenlos Kopien der Registrierungserklärung, des Umtauschangebots/Wertpapierprospekts, des „Schedule TO“ und des „Schedule 14D-9“ in der jeweils gültigen Fassung sowie andere relevante Dokumente, die von BioNTech und CureVac bei der SEC eingereicht wurden, auf der Website der SEC, unter www.sec.gov (sobald diese verfügbar sind), oder kostenlos auf der Website von BioNTech (www.BioNTech.com) oder durch Kontaktaufnahme mit der Investor-Relations-Abteilung von BioNTech unter investors@biontech.de, einsehen. Diese Dokumente sind auch kostenlos auf der Website von CureVac (www.curevac.com) verfügbar, oder durch Kontaktaufnahme mit der Investor-Relations-Abteilung von CureVac unter communications@curevac.com.

Hinweis: Dies ist eine Übersetzung des englischsprachigen Pressestatements. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version hat ausschließlich die englische Fassung Gültigkeit.

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